- Prüfung der Steuerbescheide
- Verhandlungen mit Behörden
- Führen außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
Die Leistungen werden nach der gesetzlichen Steuerberatergebührenverordnung in Rechnung gestellt.
Die Leistungen werden nach der gesetzlichen Steuerberatergebührenverordnung in Rechnung gestellt.