- Prüfung der Steuerbescheide
- Verhandlungen mit Behörden
- Unterstützungen bei Außenprüfungen
- Führen außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
- Beratung bei Selbstanzeigen und Vermeidung von Steuerstraftaten
Die Leistungen werden nach der gesetzlichen Steuerberatergebührenverordnung in Rechnung gestellt.