Es ist üblich, ein Erstgespräch mit dem Steuerberater bezüglich der Gründung eines Unternehmens oder der steuerlichen Betreuung zu führen. Dieses Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ist nicht dazu gedacht, steuerliche Fragen zu klären.
Das Erstgespräch ist nicht kostenlos und dauert maximal 30 Minuten. Sobald jedoch steuerliche Fragen besprochen werden sollen, handelt es sich nicht mehr um ein Erstgespräch.
Es geht dann um die Klärung spezifischer steuerlicher Fragen. Diese Beratung oder Erläuterung zu steuerlichen Problemen ist kostenpflichtig und wird gemäß der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) § 21 in Rechnung gestellt.
Zum Ersttermin ist es erforderlich, den Personalausweis zur Erfassung von Daten im Sinne des Geldwäschegesetzes mitzubringen. Im Falle einer Mandatsübernahme wird dieser von uns zur Dokumentation kopiert und gespeichert.